Tattoo Farben

Die Herstellung von Tattoo Farben damals

Die Grundstoffe für die Herstellung der Farbnuancen Ende des 19. Jahrhunderts könnten beinahe einem „Kochbuch“ aus der Hexenküche entsprungen sein. Häufig verwendet wurden Schwarz, Gelb, Blau und Rot. Die Basis für diese Farben waren Rötel, Kreide, Gips, Kohle, Safran, Purpur und Kermes, ein Stoff, der aus den getrockneten Weibchen der Kermesschildlaus gewonnen wurde. Auch kamen schwarzer Ton, Ochsengalle und andere Stoffe, vor allem von Nusshölzern, zum Einsatz. Blau wurde aus chinesischer Tusche, Schießpulver, Pflanzen- und Tierasche, Graphit und Tabak-Sud gewonnen. Die Farbe Rot wurde angefertigt aus Zinnober, Ziegenmehl, aus roter Tusche und Eisenoxid, wobei dies noch keine komplette Aufzählung aller Farbingredienzien ist. Violett schließlich stellte man aus Ruß und Zinnober her, Gelb gewann man aus Curcuma, und eine Mischung aus Indigo und Curcuma lieferte grüne Farbe. Das alles liest sich schon ein wenig gruselig, oder?

Und heute? Umfassender Schutz des Kunden durch die Tätowiermittel-Verordnung

Heutzutage nutzt der Tätowierer hauptsächlich synthetische, organische Farbstoffe. Der Tätowierer setzt deshalb diese Pigmente gerne ein, weil sie beinahe unlöslich sind und auf diese Weise für eine beständige, gestochen scharfe Tätowierung auf der Haut sorgen. Bis vor kurzer Zeit waren nur wenige Angaben zu der chemischen Struktur von Tattoo-Farbstoffen bekannt. Neuere Analysen an handelsüblichen Farbstoffen, haben ergeben, dass diese vor allem aus industriellen organischen Stoffen in Form von Azo-Farbstoffen oder polyzyklischen Verbindungen bestehen. 


Unser Tattoo-Studio nutzt selbstverständlich ausschließlich Farben, die den Normen der seit dem Jahre 2008 in Deutschland gültigen Tätowiermittel-Verordnung entspricht! Dieser Artikel berichtet von gestern und heute, denn von den Ingredienzen des Kermesschildlaus-Weibchens bis heute ist natürlich viel auf dem Gebiet der Farbgewinnung geschehen!

Die Tätowiermittel-Verordnung: Sicherheit für Tattoo-Künstler und ihre Kunden!

Die eben genannte Verordnung regelt erstmalig in Europa die Verwendung von intrakutan (= das bedeutet „in die Haut hinein“) applizierten Farbstoffen. In dieser ist festgelegt, dass Farbstoffe, die nicht zweifelsfrei unbedenklich sind, keine Verwendung finden dürfen. Mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften wird ebenfalls sichergestellt, dass alle Inhaltsstoffe, egal, ob sie für Tattoos oder Permanent-Make-Up verwendet werden, anzugeben sind. Diese Regelung soll der Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung der in die Haut eingebrachten Farbstoffe dienen. Genannt werden unter anderem 38 Farb-und Azofarbstoffe, die bestimmte schädliche Substanzen freisetzen. Diese bezeichnet der Fachmann als „Amine“. Das sind organische Abkömmlinge des Ammoniaks. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass es sich leider nur um eine Negativ-Liste handelt. Daher wird mit Recht von Experten und seriösen Vertretern der „Tätowier-Zunft“ seit längerer Zeit eine Positiv-Liste angemahnt, da diese nach Meinung vieler Fachleute erheblich dazu beitragen würde, die verwendeten Stoffe intensiver zu prüfen. Dennoch trägt die Tätowiermittel-Verordnung doch zu einer erheblichen Rechtssicherheit bei. So betrifft sie alle Vertreiber und Hersteller von Tätowier-und Pigmentierfarben sowie alle Personen, die in Deutschland Permanent-Make-Up und Tätowierungen durchführen. Sie regelt im Einzelnen:

  • Die Mitteilungspflichten der Hersteller
  • Die Kennzeichnungspflichten
  • Welche Inhaltsstoffe verboten sind
  • Die gesetzlichen Folgen bei Zuwiderhandlungen

Ein signifikantes Beispiel für die Notwendigkeit gesetzlicher Regelung sind die manchmal auftretenden toxikologischen Reaktionen der Farbpigmente im Körper, da diverse Tests ergaben, dass bestimmte Produkte Allergien auslösen können. Daher wäre für alle Beteiligten, also Kunden und ambitionierte Tattoo-Artisten, denn das sind alle Mitglieder unseres ambitionierten Teams, eine solche Positivliste inklusive der Prüfergebnisse ein wichtiger Schritt in Richtung Produktsicherheit. Selbstverständlich verwenden wir jedoch ausschließlich zertifizierte und sorgfältig geprüfte Farben, die völlig unbedenklich sind und allen gesetzlichen Anforderungen umfassend entsprechen.

Neue REACH-Regelungen seit 2022

Seit dem 4 Januar 2022 gibt es eine neue REACH-Verordnung, welche bisherige Tattoofarben verbietet und neue Regeln für Inhaltsstoff-Verzeichnisse, Grenzwerte und Pflichtangaben auf Etiketten festlegt. Wer nach diesem Zeitpunkt mit nicht REACH konformen Farben arbeitet, muss mit strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtilchen Konsequenzen rechnen.

Die neuen Richtlinien bedeuten eine große Herausforderung für Hersteller und Händler von Tattoofarben, da sie neue Formeln entwickeln müssen, welche den Grenzwerten entsprechen. Demzufolge ist der Bedarf an Tattoofarben im Moment nicht gedeckt und es gibt viele Farben nur wenig bis gar nicht im Handel. Das liegt auch an der Planungsunsicherheit, die die neuen Regelungen mit sich bringen. 

Für einige Pigmente ist es gar nicht erst möglich sie im Bereich der Grenzwerte herzustellen, da man heute noch nicht auf dem richtigen technischen Stand dafür ist. Australien hat beispielsweise dementsprechend reagiert und seine Grenzwerte den aktuellen technischen Möglichkeiten angepasst. Die EU ist bei den festgelegten Werten geblieben. Selbst bei Stoffen wie Arsen, Blei, Kobalt, Acet- und Formaldehyden in pharmazeutischer Qualität kommt es bei der Sterilisation (welche man zur Konsumentensicherheit auf keinen Fall wegfallen sollte) zu chemischen Reaktionen, in denen Aldehyde durch Energieeinträge entstehen und die Grenzwerte überschreiten. Es ist schlichtweg nicht mehr möglich, einige der Farben rechtskonform herzustellen.

Ein weiterer Kritikpunkt der neuen REACH-Regelungen sind die ungenauen behördlichen Kontrollen. Es gibt keine Regelungen für ein einheitliches Analytikverfahren, wodurch die Farben unter unterschiedlichen Bedingungen getestet werden. Während in Schweden und Norwegen beispielsweise eine Vollaufschluss-Analytik für Kupfer durchgeführt wird, betrachtet die EU nur das lösliche Kupfer der Pigmente. Außerdem sind Kriterien wie die vergangene Zeit nach der Probenaufbereitung, Temperatur und Druck ausschlaggebend für die Ergebnisse. Verschiedene Kontrollorgane erhalten so durch unterschiedlichen Analytik-Verfahren stark voneinander abweichende Ergebnisse. 

Außerdem gibt es einige Unklarheiten zur Regelung der Etiketten der Tattoofarben. Viele Kontrollorgane fordern dass „REACH-Konform“ auf den Etiketten steht, während in den EU-Regelungen keine neuen Beschränkungen zu den Etiketten festgelegt wurden. Dadurch wurden schon einige Tattoofarben entsorgt, welche eigentlich einwandfrei waren. 

Diese Inkohärenz zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten führt unausweichlich zu einer Wettbewerbsverzerrung und Intransparenz. Es herrscht oft allgemeine Unklarheit, welche Farben rechtlich erlaubt sind und es gibt keine Sicherheit für die Herstellungsfirmen und Verkäufer der Tattoofarben. Dem Zufolge fordert man hilfreiche Lichtlinien für all diese Kritikpunkte in Hinsicht auf Kennzeichnung und Grenzwert-Analytik

Tattoos ausschließlich von seriösen Profis stechen lassen

Tätowierungen sind eine besonders intensive Art, den eigenen Körper als Kunstwerk zu gestalten. Welche Motive ausgewählt werden, ist meist eine sehr individuelle Entscheidung. Fachkundige Tätowierer setzen einzig auf hochwertige Produkte, die den Körper so wenig wie eben möglich belasten. So erkennt der Kunde den verantwortungsbewussten Umgang mit Tattoo-Farben unter anderem an folgenden Fakten:

  • Das Studio verwendet nur Farben, die der Tätowiermittel-Verordnung entsprechen und daher beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit registriert sind.
  • Der Tattoo-Künstler fragt den Kunden, ob oder gegebenenfalls welche Allergien beziehungsweise Krankheiten bestehen.
  • Er informiert seine Auftraggeber über die Inhaltsstoffe sowie die Eigenschaften der verwendeten Farben.

Generell unterscheidet man zwischen Tattoos, die dauerhaft sind und solchen, die sich im Lauf der Zeit wieder abbauen. Daher dringt die Tätowier-Nadel bei klassischen Tattoo, das oft ein Leben lang halten soll, auch bis in die zweite Hautschicht vor. Beim schon häufig erwähnten Permanent-Make-Up ist nur die erste Hautschicht betroffen. Daher baut sich hier die verwendete Tattoo-Farbe auch nach etwa drei bis fünf Jahren wieder ab. Wichtig für eine spätere Tattooentfernung ist auch welcher Farbtyp gewählt wird.

Ein Tattoo soll nicht nur ein besonders schöner Körperschmuck sein, sondern seinen Trägern auch Freude bereiten. Daher informiere Dich im Vorfeld ganz genau über die Inhaltsstoffe der verwendeten Farbe! Mache aus dem Tag des Tattoo-Stechens ein echtes Event, und gehe ausschließlich zum Profi!